I. Allgemeines
Für die Arbeiten an Bauwerken gelten die Vorschriften des
Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Wirksamkeit der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B und betreffend DIN 18299, DIN 18382, DlN 18384 und DIN 18386 als Allgemeine Technische
Vertragsbedingungen für Bauleistungen sowie auszugsweise die VOB Teil C bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Sofern dem Angebot Abbildungen, Zeichnungen, Abbundpläne und dergleichen beiliegen,
gelten diese nur annähernd als massgenau. Sollen diese Angaben verbindlich sein, muss dies ebenfalls gesondert vereinbart werden. Abbundzeichnungen gelten als verbindlich, wenn diese durch den
Auftraggeber bestätigt wurden. Alle von der Firma LEISER Holzbau GmbH erstellten Unterlagen sind ihr Eigentum und dürfen nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung in irgendeiner Form
vervielfältigt oder an Dritte weitergereicht werden. lm Falle einer Angebotsabsage sind diese Unterlagen unverzüglich an die Firma LEISER Holzbau GmbH zurückzusenden.
II. Geltung
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich hierbei erbrachter Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines selbstständigen
Beratungsvertrages sind.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit
widersprochen. lm Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Auftragnehmer im Einzelfall nicht
ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat.
III. Termine, Lieferung &
Genehmigungen
Ein vereinbarter Liefer- oder Fertigstellungstermin ist
grundsätzlich unverbindlich. Er gilt nur dann als verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde und wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die die Firma LEISER Holzbau GmbH
nicht zu vertreten hat, unmöglich geworden ist. Bei Zusatzleistungen gegenüber dem Hauptauftrag verschiebt sich der Fertigstellungstermin um die Zeit, die erforderlich ist, die zusätzlich
beauftragten Leistungen auszuführen. Fehlende Unterlagen, Abbund- und/oder Materialbestätigungen, die für die Ausführungen der Leistungen unumgänglich sind, haben ebenfalls Einfluss auf den
Termin.
Einen Verzugsschaden kann durch den Auftraggeber nur geltend
gemacht werden, wenn Termine (Beginn-, Zwischen- und Endtermine,) schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu
setzen und weiterhin zu erklären, dass er nach Ablauf dieser Frist den Auftrag entziehen wird. lm Schlechtwetterfall verschieben sich die vereinbarten Liefer- und Montagetermine um den
Schlechtwetterzeitraum zzgl. eines neuen Koordinationszeitraumes von maximal 5 Werktagen.
Bei Montage der gelieferten Hölzer durch die Firma LEISER
Holzbau GmbH muss der Auftraggeber sicherstellen, dass eine ausreichend große Zufahrt direkt bis zum Aufstellort möglich ist.
Alle Hindernisse im Arbeitsbereich um den Aufstellort herum
sind vom Auftraggeber im Vorfeld selbst zu entfernen. Der Auftraggeber hat einen kostenfreien Wasser- und Stromanschluss beim Montagebeginn zur Verfügung zu stellen.
Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom
Auftraggeber zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Eine
Mehrwertsteuererhöhung kann an den Auftraggeber weiterberechnet werden, wenn hiervon auch der Auftragnehmer betroffen ist.
IV. Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt für alle Bauleistungen 5 Jahre.
Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme oder der Ingebrauchnahme der Leistung. Einer Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber zur Abnahme durch den Auftragnehmer aufgefordert wird und er
dieser Aufforderung nicht nachkommt. Alle Mängel sind der Firma LEISER Holzbau GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dabei hat der Auftraggeber eine angemessene erforderliche Frist zur
Mängelbegutachtung und zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Der Auftraggeber hat die Firma LEISER Holzbau GmbH oder deren Beauftragten die Möglichkeit der Mängelbesichtigung und -beseitigung
einzuräumen. Geschieht dies nicht innerhalb einer angemessenen Zeit, so erlischt der Anspruch auf Mängelbeseitigung.
Von der Gewährleistung sind Mängel ausgeschlossen, die vom
Auftraggeber zu vertreten sind (z. B, fremde Beschädigung, falsche Bedienung, fehlender Holzschutz, Bauschimmel etc …). Weiterhin sind Mängel durch höhere Gewalt ausgeschlossen (z.B.
Blitzschlagschäden durch außergewöhnliche mechanische und chemische Einflüsse).
Offensichtliche Mängel nach Fertigstellung sind der Firma
LEISER Holzbau GmbH unverzüglich, spätestens 6 Werktage nach Abnahme oder Ingebrauchnahme anzuzeigen.
Ist eine berechtigte Mängelbeseitigung unmöglich oder nur
mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, so ist eine angemessene Preisminderung zu vereinbaren. Eine solche kann gegebenenfalls durch einen Sachverständigen der Handwerkskammer Karlsruhe
bemessen werden. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seine
Erfüllungsgehilfen vorliegen.
V. Eigenschaften des Holzes
Holz ist ein Naturprodukt. Jedes Stück hat sein eigenes
Aussehen, seinen eigenen Charakter und seine eigene Lebendigkeit. Seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine
biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und Verwendung zu berücksichtigen.
Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und
sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Holzfehler sowie eventuelle
Formänderungen sind naturbedingt und geben keinen Grund zur Reklamation. Holz kann Risse bilden, kann harzen, kann sich verfärben und trockene Äste können ausfallen. Auch diese Eigenschaften
geben keinen Anlass zur Mängelrüge. Es handelt sich insoweit nicht um Mängel. Durch extreme Witterungseinflüsse – insbesondere nach langen Wärmeperioden – können sich im Holz auffällige
Trockenrisse bilden. Diese Risse haben keinen Einfluss auf die Festigkeit und die Belastbarkeit des Holzes. Ebenso können sich durch Änderungen der Holzfeuchte geringfügige Veränderungen in der
Maßhaltigkeit der Hölzer ergeben. Alle diese Auswirkungen sind unbeeinflussbare Eigenschaften des Werkstoffes Holz und stellen daher keinen Mangel dar.
Gegebenenfalls hat sich der Auftraggeber vor
Auftragserteilung fachgerechten Rat einzuholen.
VI. Preise
Alle Preise sind freibleibend. Die Bindefrist für Angebote
beträgt 4 Wochen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Alle Preise für gewerbliche Kunden und Unternehmer verstehen
sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Privatkunden verstehen sich die Endpreise inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
VII. Eigentumsvorbehalt
Für Lieferung von Materialien gilt der verlängerte
Eigentumsvorbehalt, die gelieferte und eingebaute Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma LEISER Holzbau GmbH.
Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des
Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche
Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen.
Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des
Auftraggebers. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber– falls hierdurch Forderungs- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand in
Höhe der Forderung des Auftragnehmers entstanden sind – das Eigentum hieran an den Auftragnehmer.
IIX. Stornierung eines Auftrages
Im Falle einer Stornierung des Auftrages ohne Verschulden
der Firma LEISER Holzbau GmbH trägt der Kunde alle bis dahin angefallenen Kosten. Die Höhe ermittelt die Firma LEISER Holzbau GmbH je nach Leistungsstand. Zu den baulichen Genehmigungen gehören
alle Absprachen und Kosten mit dem Bauamt und gegebenenfalls mit einem Prüfstatiker. Die genehmigungsfähige Statik eines anerkannten Tragwerkplans sowie einer Bauanzeige und der Bauantrag sind
niemals Bestandteil eines Standardangebotes.
IX. Zahlungsbedingungen
Das Zahlungsziel nach Rechnungsstellung beträgt für alle
Teil- und Abschlagsrechnungen 8 Werktage und für alle sonstigen Rechnungen 18 Werktage nach Rechnungsdatum. Skontoabzüge sind generell gesondert mit der Firma LEISER Holzbau GmbH zu
vereinbaren.
Der Auftraggeber kommt mit seinen Zahlungsverpflichtungen
nach Ablauf des Zahlungsziels in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. lm Übrigen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Verzug in der jeweils gültigen
Fassung.
Sofern Zusatzleistungen ohne Nachtragsangebote beauftragt
werden oder für die einwandfreie Ausführung der Leistungen unumgänglich sind, erfolgt die Abrechnung nach üblichen Materialpreisen und zum Nachweis von Zeitarbeiten. Es gilt der jeweils vom
Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung für die Zusatzarbeiten geltende Stundenlohn.
X. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anzuwendendes
Recht
Ausschließender Gerichtsstand und Erfüllungsort ist
Bruchsal. Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
XI. Datenschutz
Die im Rahmen von Bestellungen oder Anfragen übermittelten
Daten des Kunden werden in der EDV der Firma LEISER Holzbau GmbH gespeichert und vertraulich behandelt.
Die Daten werden von der Firma LEISER Holzbau GmbH nicht an
Dritte weitergeleitet. Ausnahmen bestehen, wenn Logistik- oder Transportunternehmen beauftragt werden, die Lieferungen des Auftraggebers durchzuführen. In diesem Falle werden nur die Adressdaten
weitergegeben.
XII. Schlussbestimmungen
Telefonische und mündliche Auskünfte zu Waren, Preisen,
Produktions- und Lieferfristen sind zunächst grundsätzlich unverbindlich und bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung der Firma LEISER Holzbau GmbH, bevor sie wirksam und verbindlich
werden.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.